Konkret bezog sich Bärbel Bas damit auf die Ergebnisse der Sozialstaatskommission. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Reformen nun beherzt und mutig angehen.
Der von der Kommission skizzierte Fahrplan für die Reformen ist eng gesteckt: Maßnahmen, die ohne grundlegende Systemumbauten auskommen – etwa zur Vereinfachung von Verfahren – sollen zügig vorbereitet werden. Die zuständigen Bundesministerien sind aufgefordert, entsprechende Gesetze zu erarbeiten. Ziel ist es, die Verfahren bis 2027 abzuschließen.
Andere Reformen sind bewusst mehrstufig angelegt: Für die Neuordnung von Sozialleistungen sollen Bund, Länder und Kommunen zunächst gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickeln. Erst darauf aufbauend kann das Gesetzgebungsverfahren beginnen.